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 STOP-ROSA-LISTEN

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Gast











BeitragVerfasst am: 30.07.2005, 19:55    STOP-ROSA-LISTEN Antworten mit ZitatNach oben

Anfang der weitergeleiteten E-Mail: Von: Klaus Jetz Bundesgeschäftsstelle
Datum: 28. Juli 2005 14:39:30 MESZ VelsPol bittet uns um Verbreitung der folgenden Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Kolleginnen und Kollegen,

für uns bekam die Presseberichterstattung über die Speicherungsmöglichkeiten im IGVP und Co-Programmen überraschend "drive"Die öffentlichen Verlautbarungen aus den Innenministerien stehen zum Teil im krassen Widerspruch zu ihren Antwortschreiben auf unsere Eingaben.
Darin wurde überwiegend gerechtfertigt, konstruiert, ignoriert und negiert.
Es gibt Hinweise auf weitere Speicherungsmöglichkeiten in Programmen anderer Bundesländer und auch das IGVP ist noch nicht "sauber".
Wir beabsichtigen, den Innenministerien einen Fragenkatalog über evtl.
Speicherungsmöglichkeiten zuzusenden und werden die Antworten mit unseren Ermittlungsergebnissen abgleichen.
Gleichzeitig kooperieren wir mit einer Internetfirma und möchten Sie/Euch
bitten, den Aufruf gegen derartige Speicherungsmöglichkeiten zu
unterstützen. Ziel ist es u.a. mit Ihrer/Eurer Stimme an Bundesbehörden heranzutreten und eine Überprüfung ud Untersagung der Speicherungen herbeizuführen.
Dem Bundeskanzleramt war unsere Eingabe um Unterstützung (vor der
Presseberichterstattung) noch eine Absage wert.
Eine Unterstützung seitens des eigentlich zuständigen BMI scheint angesichts des obersten Chefs Otto Schily äußerst zweifelhaft, zumal dieser sich mehrfach gegen die Belange von Lesben und Schwulen gestellt hatte. Offensichtlich bedarf es einer gehörigen Portion Öffentlichkeitsdruck.

Wir bitten um Unterstützung und Weiterleitung des online-Aufrufes auf der
Seite




Ihr/Euer VelsPol

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Gast











BeitragVerfasst am: 30.07.2005, 23:42    Anschreiben an die IGVP- Länder Antworten mit ZitatNach oben

Speicherung von Homosexuellen im IGVP
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie uns bekannt wurde, können Homosexuelle recherchefähig im IGVP gespeichert werden.

Dies betrifft Verkehrsunfälle, allg. Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Meldungen und Strafanzeigen.

Der Tatörtlichkeitenkatalog weist auf Seite 1 unter der Schlüsselnr. 900 den „Aufenthalt von Dirnen“ und unter der Schlüsselnr. 901 den „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ aus.

Der Katalog erweckt zunächst den Eindruck, es handele sich „nur“ um Örtlichkeiten, die katalogisiert werden sollen.

Blättert man jedoch weiter, findet sich des Weiteren unter der Schlüsselnr.

298 „Sexshop“

902 „Strichplatz“

903 „Peepshow“

904 „Bordell, bordellartiger Betrieb“

905 „Massagestudio, sonst. Prostitutionsbetrieb“.

Hiermit werden Örtlichkeiten näher definiert, während es sich bei den Schlüsselnummern 900 und 901 in Verbindung mit den nachfolgend genannten Recherchemöglichkeiten unseres Erachtens um eine personenbezogene Speicherung handelt.

Die Recherche erlaubt es, mit den Fragmenten *irne* bzw. *omosex* in Kombination mit einem Zeitraum und einer Örtlichkeit, bspw. eine komplette Stadt, entsprechende Datensätze abzurufen.

Ausgewiesen werden dann alle Datensätze mit dem festgelegten Begriff der Schlüsselnummer, wie „Aufenthalt von Homosexuellen“.

Diese „Treffer“ zeigen nicht nur die entsprechenden Vorgänge an, sondern auch alle Datensätze mit Personalien der gespeicherten Personen.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Straftäter, Geschädigte, Zeugen, Verkehrssünder, etc. handelt.

Zudem wird unter der Nr. 902 „Strichplatz“ genannt.



Wir sehen in dem Sprachgebrauch und den Recherchemöglichkeiten folgende Problematik:



1.

Je nach politischer Situation wurden und werden Überprüfungen von Schwulen an Cruising areas und die Erteilung von Platzverweisen mit „verbotener Prostitution“ begründet.

Die Argumente einzelner Behörden bzw. Teile einzelner Behörden konnten in keinem der uns bekannten Fälle bzw. Cruising areas erhärtet werden und sind aus unserer Sicht lebensfremd.

Cruising areas mit Prostitution gleichzustellen zeigt, wie uninformiert die beteiligten Beamten sind.

Der befremdliche Begriff „Strichplatz“ scheint dazu geschaffen, Cruising areas als „gefährliche Orte“ zu klassifizieren und damit polizeiliche Maßnahmen zu rechtfertigen.

Darüber hinaus besteht auch die Gefahr, dass Schwule, die an Cruising areas angetroffen, überprüft und -auch ohne strafrechtlich relevante Gründe- gespeichert werden sodann ständig in der Recherche mit einem „Strichplatz“ in Verbindung gebracht werden.

Wir möchten daran erinnern, was in der Vergangenheit die Speicherung der „Personengebundenen Hinweise“ (PHW) angerichtet hat.

Schon bei einfachen Verkehrskontrollen wurden aufgrund eines PHW bereits weitergehende Maßnahmen -teilweise auch noch mit Hinweis der Beamten, wie „Sie sind uns ja schon bekannt“, o.ä.- getroffen und führten zu Beschwerden.



2.

Das Anlegen einer Kriminalakte bzw. einer „losen Blattsammlung“ liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Legen wir nun eine Parallele zu den Speicherungsmöglichkeiten des IGVP an, liegt es nahe, dass zukünftig ebenfalls von den Merkmalen, hier den Schlüsselnummern 900, 901 und 902, eifrig Gebrauch gemacht werden wird, was mit einer langjährigen Speicherung mit dem entsprechenden Merkmal einhergeht.

Wie wir in einigen Fortbildungsmaßnahmen feststellen durften ist einem Großteil der Kollegenschaft immer noch nicht bewusst, dass u.a. Homosexualität nicht mehr strafbar ist.



3.

Neben strafrechtlich relevanten Sachverhalten werden Ordnungswidrigkeiten gespeichert.

Hier besteht polizeilicherseits ebenfalls die Möglichkeit, Personen im IGVP zu speichern und mit den Schlüsselnummern 901 und 902 zu belegen.

Auch hier bietet sich je nach politischem Willen bzw. Willkür eine Kriminalisierung von Schwulen.



4.

Sowohl die Prostitution als auch Homosexualität ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr strafbar.

Es stellt sich daher die Frage, welches polizeiliche Interesse an der Speicherung der genannten Daten besteht.





Konstruieren wir einen Fall:

Ein Schwuler nimmt seine heterosexuellen Freunde mit in ein Schwulencafé. Sie werden Zeuge einer Straftat. Der Sachbearbeiter kann somit alle Zeugen mit der Schlüsselnr. 901 versehen, wenn er es für wichtig befindet. Selbst die heterosexuellen Freunde werden entsprechend recherchefähig gespeichert.



Darüber hinaus haben wir erfahren, dass in dem Co- Programm „PVP“, dem Schreibprogramm zum IGVP, die Option besteht bei den Personaldaten des Täters eine „Täterrolle“ zuzuordnen. Dort befindet sich katalogmäßig die Bezeichnung „Homosexueller“.

Hier verweisen wir nochmals darauf, dass Homosexualität kein strafrechtlich relevanter Begriff ist und ausreichende kriminologisch angebrachte Katalogisierungsmöglichkeiten existent sind.



Es ist erschreckend festzustellen, dass Homosexuelle als Tätergruppe gespeichert werden

können aber offensichtlich keinerlei Überlegungen von Erfassungen spezifischer Hassdelikte zum Nachteil von Homosexuellen angestellt wurden.



Nach dem jetzigen Stand stellt sich der Sachverhalt als die bisher größte Möglichkeit zur Anlage und Nutzung von „Rosa Listen“ dar und verstößt in eklatanter Weise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.


Aus den oben genannten Gründen fordern wir eine zeitnahe und ersatzlose Löschung der Schlüsselnummern 900, 901 und 902 und der strafrechtlich nicht relevanten Begriffe, wie „homosexuell, Homosexueller“, etc aus dem IGVP nebst Co-Programmen.


Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung über die entsprechenden Änderungen.

„Rosa Listen“? - und kein Ende?
Das in Bayern entwickelte und bei der Polizei in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen eingesetzte Vorgangs- und Verwaltungsprogramm IGVP bietet umfangreiche Speicherungsmöglichkeiten von Homosexu..
weiter... http://www.velspol.de/front_content.php?client=4&lang=3&idcat=101&idart=224
(als pdf: http://www.velspol.de/upload/pdf/SpeicherungvonHomosexuellenimIGVP.pdf)
[url][/url]

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Gast











BeitragVerfasst am: 31.07.2005, 10:11    Spiegelartikel vom 23.7. Stichwort omosex Antworten mit ZitatNach oben

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,366574,00.html

23. Juli 2005 Druckversion | Versenden | Leserbrief POLIZEI-SOFTWARE

Kennwort *omosex*

Für die Polizeibehörden Bayerns, Thüringens und Nordrhein-Westfalens sind Homosexuelle offenbar eine besondere Tätergruppe. Die Ermittler verwenden eine Software mit einem speziellen Register für Schwule und Lesben, ihre Treffpunkte werden als potentielle Tatorte klassifiziert.

Christopher Street Day in Frankfurt: Homosexuelle protestieren gegen Polizei-Register
Großbildansicht
DDP
Christopher Street Day in Frankfurt: Homosexuelle protestieren gegen Polizei-Register
Hamburg - Das Programm kann nach Informationen des SPIEGEL alle in Straf- oder Ermittlungsverfahren verwickelten Personen, also Täter, Opfer und Zeugen, mit ihrer homosexuellen Orientierung registrieren. Homosexuelle werden als Tätergruppe klassifiziert und "Aufenthaltsorte von Homosexuellen" als potentielle Tatorte.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) und seine Kollegen scheinen zu übersehen, dass 1994 der Homosexuellenparagraf gänzlich gestrichen worden ist. Bei der Eingabe von Ermittlungsergebnissen in die Systeme "IGVP" und "PVP" kann die Polizei die jeweiligen Fälle und die beteiligten Personen der Kategorie "homosexuell" zuordnen. Mit dem Kürzel *omosex* ist es den Ermittlern möglich, sämtliche entsprechenden Datensätze abzurufen, einschließlich der Personalien der gespeicherten Personen.

Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, hält das Verfahren für "höchst bedenklich". Angaben über sexuelle Orientierung gehörten zur Kategorie "besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten, die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen", sagt Sokol. "Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor."

Nordrhein-Westfalen und Bayern haben das Stichwort "Aufenthaltsort von Homosexuellen" inzwischen zwar sperren lassen, "Homosexuelle" als Tätergruppe bleibt aber nach wie vor gültig.

Ein Sprecher des thüringischen Innenministeriums bezeichnet die Software als "historisch überholt" und sieht "Überarbeitungsbedarf". In einem Brief an die Innenminister Thüringens und Bayerns schreibt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck, die Polizeisoftwares IGVP und PVP ließen "ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der ,Rosa Listen' wach werden". Im "Dritten Reich" dienten die der Verfolgung von Schwulen. Der Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter geht davon aus, dass die Speicherung der Daten von Homosexuellen nicht nur in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen üblich ist, sondern auch in anderen Bundesländern.

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Gast











BeitragVerfasst am: 01.08.2005, 10:56    von www.datenschutz.de Antworten mit ZitatNach oben

Polizeiliche Erfassung von Homosexuellen

Spiegel Online berichtet von der polizeilichen Erfassung der Homosexuellen-Eigenschaft in mehreren Bundesländern. Mittels einer entsprechenden Software können Täter, Opfer und Zeugen sowie Tatorte, welche im Kontext mit Ermittlungs- und Strafverfahren stehen und eine homosexuelle Orientierung aufweisen, als eigene Tätergruppe von den Polizeibehörden klassifiziert werden. Durch das Kürzel "omosex" soll eine gezielte Abrufung dieser Datensätze von den ermittelnden Beamten möglich sein.

Besondere Brisanz erhält diese Zuweisung durch den Umstand, dass die sexuelle Orientierung zu den sensitiven Daten zählt und insoweit strengere Anforderungen für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten gelten.

Quelle: http://www.datenschutz.de

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Gast











BeitragVerfasst am: 01.08.2005, 15:51    Dazu etwas Geschichte Antworten mit ZitatNach oben

[url]Polizeiliche Registrierung von Homosexuellen (Rosa Listen)[/url]

1897 gründete der Arzt und Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld das Wissenschaftlich-humanitäre-Komittee (WhK). Hirschfeld, ein unermüdlicher Kämpfer für die Interessen der Schwulen, sah sein Hauptanliegen in dem Kampf gegen die Erpressungen gegenüber homosexuellen Männern und die Abschaffung des § 175.
Eine gute Zusammenarbeit fand mit dem damaligen Leiter des Homosexuellendezernats der Berliner Polizei Leopold von Meerscheidt-Hüllessem, statt. Die Zusammenarbeit umfasste im wesentlichen Aufklärung und gegenseitige Information über Homosexualität, aber auch Fahndung und Kooperation in konkreten Erpressungs-, Gewalt- und Mordfällen.
Um weitere mögliche Opfer befragen zu können, fertigte Meerscheidt-Hüllessem Namenslisten, teils von Persönlichkeiten aus Politik, Adel und Wirtschaft an.
Diese Listen sandte er kurz vor seinem Freitod an den Kaiser, um diesen und die ihn umgebende Gesellschaft für diese Thematik zu sensibilisieren. Der Kaiser wollte keine negativen Auswirkungen in seinem Umfeld und schickte das Päckchen ungeöffnet an die Polizei zurück, wo die Liste weitergeführt wurde. Auch die folgenden Abteilungsleiter arbeiteten im Laufe von mehr als 20 Jahren mit dem WhK zusammen.
1933 zerstörten die Nationalsozialisten das WhK; Hirschfeld emigrierte ins Ausland. Die „Rosa Liste“ fiel den Nazis in die Hände und wurde von Polizei und Gestapo systematisch weitergeführt und ausgebaut.
Sie diente fortan dazu, Homosexuelle ausfindig zu machen, Treffpunkte zu schließen und homosexuelle SA-Führungskräfte, wie den homosexuellen Ernst Röhm, oder miss-
liebige Gegner von Staats wegen umzubringen (Nacht der „langen Messer“ am 30. Juni 1934).
Seither wurden Auflistungen, Karteien oder andere Datensammlungen, in denen gezielt Homosexuelle erfasst wurden, als „Rosa Listen“ bezeichnet.
Mit der Übernahme der Nazi-Version des § 175 ins Strafgesetzbuch wurden in den Polizeibehörden auch die entsprechenden Karteien bzw. Dateien weitergeführt.
Diese mussten zwar nach Änderung des Datenschutzgesetzes 1984 vernichtet werden, doch noch 1985 gab es einen hoffentlich letzten „Rosa Listen“- Skandal.
Kriminalkartei der Polizei um 1900 / Criminal records around 1900

Aus der Infobroschüre von http://www.velspol.de

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KulturPro
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 233
Wohnort: Schöppingen/Münsterland


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BeitragVerfasst am: 04.08.2005, 13:27    Re: STOP-ROSA-LISTEN Antworten mit ZitatNach oben

[quote="Anonymous"]Anfang der weitergeleiteten E-Mail: Von: Klaus Jetz Bundesgeschäftsstelle
Datum: 28. Juli 2005 14:39:30 MESZ VelsPol bittet uns um Verbreitung der folgenden Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
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