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 Föderalismusreform: Nochmalige Verschärfung bei der Bundesku

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BeitragVerfasst am: 28.06.2006, 12:39    Föderalismusreform: Nochmalige Verschärfung bei der Bundesku Antworten mit ZitatNach oben

Pressemitteilung

Föderalismusreform: Nochmalige Verschärfung bei der Bundeskulturförderung
Deutscher Kulturrat fordert Bundestag auf, den Änderungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion zu Art. 104b GG zu unterstützen

Berlin, den 28.06.2006. Die am Freitag im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stehende Föderalismusreform wird der Kultur nun offensichtlich noch mehr schaden als bislang angenommen. Kurz vor Toresschluss haben die Koalitionsfraktionen eine Änderung zu ungunsten der Kultur eingefügt.

Im zukünftigen Artikel 104b Grundgesetz soll es heißen:

bislang geplant:
(1) Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, ...

Neueste Fassung:
(1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, ...

(1) Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, ...


(1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, ...


Künftig soll nach dem Änderungsvorschlag der Koalition der Bund nur noch dann den Ländern Finanzhilfen geben dürfen, wenn das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Da der Bund im Bereich der Kulturförderung laut Grundgesetz über keine expliziten Gesetzgebungsbefugnisse verfügt, heißt dies, dass er nach der neuesten Fassung des Art. 104 b GG den Ländern keine Finanzhilfen im Bereich der Kulturförderung mehr geben darf. Die Gesetzesbegründung aus dem ersten Gesetzesentwurf, in der steht, dass die gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern unberührt bleibt, widerspricht der neuesten Fassung des Gesetzestextes und ist damit hinfällig.

Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass die Koalitionsfraktionen diese Verschlechterung im Bereich der Kulturförderung des Bundes eigentlich nicht wollen. Schließlich wird in der ursprünglichen Gesetzesbegründung ausdrücklich formuliert, dass die gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern unberührt bleiben soll. Im Zweifelsfall wird aber der Gesetzestext den Ausschlag geben und nicht die Gesetzesbegründung.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist in großer Sorge über die nochmalige Verschärfung bei der Föderalismusreform.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Koalitionsfraktionen dringend auf, sich dem Antrag der FDP anschließen, dass Art. 104 b Abs. 1 GG um folgenden Satz ergänzt wird: "Die gemeinsame Kulturförderung von Bund und Ländern bleibt unberührt." Damit würde das, was in der Gesetzesbegründung bereits ausformuliert wurde, unmissverständlich in den Gesetzestext aufgenommen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die größte Grundgesetzreform in der Geschichte der Bundesrepublik wird in einer bedenklichen Geschwindigkeit durchgeboxt. Fehler sind dabei offensichtlich nicht zu vermeiden. Die jetzt, kurz vor Toresschluss, im Art. 104 b GG vorgenommenen Veränderungen sind für den Kulturbereich völlig inakzeptabel. Um diese wahrscheinlich unbeabsichtigte Verschlechterung der Voraussetzungen der Kulturförderung des Bundes in letzter Minute noch zu heilen, fordern wir den Deutschen Bundestag auf, dem Änderungsantrag zu Artikel 104b GG der FDP-Bundestagsfraktion zuzustimmen. In der Expertenanhörung zur Föderalismusreform am 02.06.2006 wurde auch von den Ländervertretern kein Zweifel daran gelassen, dass der Bund auch in Zukunft die Möglichkeit haben muss, Kultur zu fördern. Es wäre daher folgerichtig, dieses im Gesetzestext unmissverständlich zu formulieren. Jetzt besteht noch die Gelegenheit, Klarheit über die Kulturförderung des Bundes zu schaffen, diese Chance darf nicht vertan werden."

Impressum:
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin
Web: http://www.kulturrat.de
Email: post@kulturrat.de

Tel: 030/24728014
Fax: 030/24721245

Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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BeitragVerfasst am: 29.06.2006, 11:19    BUNDESKULTUR Streit um einen Satz Antworten mit ZitatNach oben

Föderalismusreform: Ein interessanter Kommentar zum aktuellen Streit

Quelle: © Berliner Zeitung vom 29.06.2006 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/feuilleton/563994.html:

„BUNDESKULTUR
Streit um einen Satz

Birgit Walter

Es ging einmal um ein ordentliches Kulturministerium in der Hauptstadt. Man erinnert sich schon nicht mehr, dabei ist es erst ein Jahr her, als vor der Bundestagswahl alle Parteien diesen Vorschlag im Munde führten, allen voran Kulturpolitiker von SPD und CDU. Sie sagten: "Deutschland muss als Kulturnation nach außen erkennbar sein." Daran will heute niemand mehr erinnert werden, denn längst geht es nicht mehr um zusätzliche Kompetenzen der Kulturpolitik des Bundes. Es geht darum, die vorhandenen irgendwie zu erhalten.

Die Föderalismus-Verhandlungen nämlich sahen auch in der Kultur und Bildung Entflechtungen vor, allein zu Gunsten der Länder. Selbst die Existenz des Bildungsministeriums stand bisweilen in Frage. Gerade in der Bildung und Kultur aber hatte sich die gemeinsame Förderung durch Bund und Länder bewährt. Zudem wären die Länder dumm gewesen, auf den Geldsegen des Bundes etwa für ihre Universitäten zu verzichten. Der gemeinsame Protest von Hochschulen, Ländern und Bildungsministerin war laut - und er hatte Erfolg.

Der Kulturstaatsminister, indessen Lichtjahre entfernt von einem richtigen Ministerium, ließ sich in der Debatte nicht vernehmen. Er fürchtet offenbar keine Entflechtung und keine alleinige Kulturhoheit der Länder, die sein Amt überflüssig machen. Blieb die Kultur von Konsequenzen der Föderalismus-Debatte also doch verschont? Nein!, sagt der Kulturrat. Nach dem neuesten Gesetzestext dürfe der Bund nur noch dann Finanzhilfen leisten, wenn das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleihe. Das tue es aber nicht. Damit dürfte der Bund - außer in Berlin - eigentlich nirgendwo mehr fördern, nicht einmal über seine Kulturstiftung.

Auch der Jurist Hans-Joachim Otto (FDP), Vorsitzender des Kulturausschusses, sagt, es sei ein Irrtum, dass die gemeinsame Kulturförderung unberührt bleibe. Zumindest sei es unklar ausgedrückt. "Es reicht nicht, wenn im Begleittext zum Gesetz klargestellt wird, was gemeint ist. Ein Richter hält sich an den Gesetzestext." Deswegen will die FDP den entsprechenden Grundgesetz-Artikel ergänzen durch den einfachen Satz "Die gemeinsame Kulturförderung von Bund Ländern bleibt unberührt."

Was kann verkehrt sein an diesem Satz? Warum darf er nicht ins Gesetz? Warum beharrt die Behörde des Kulturstaatsministers darauf, dass er "vollkommen überflüssig" ist? Warum verweist sie dann darauf, dass der Satz schließlich im Begleittext steht? Warum berichtigt sie, dass der Begleittext noch "umgewandelt" wurde in eine "Begründung" zum Gesetzentwurf? Ist es das, was die Föderalismus-Reform wollte? Dass alles einfacher, klarer, verständlicher wird?“

Berliner Zeitung, 29.06.2006


Quelle: © Berliner Zeitung vom 29.06.2006 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/feuilleton/563994.html



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Weitere Informationen zur Föderalismusreform und ihre Auswirkungen auf die Kultur siehe unter: http://www.kulturrat.de/text.php?rubrik=18

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