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 Bundestag-Verabschiedung des BKA-Gesetzes

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KulturPro
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 233
Wohnort: Schöppingen/Münsterland


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BeitragVerfasst am: 12.11.2008, 23:26    Bundestag-Verabschiedung des BKA-Gesetzes Antworten mit ZitatNach oben

Aus dem Presseverteiler des DVD e.V.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) verurteilt das vom
Bundestag verabschiedete BKA-Gesetz als datenschutzfeindlich.

Anbei finden Sie unsere Presseerklärung; als PDF ebenfalls unter
http://www.datenschutzverein.de/presse.html

Mit freundlichen Grüßen,
Karin Schuler
stv. Vorsitzende DVD e.V.

**********schnipp******************
BKA-Gesetz passiert den Bundestag - Kein guter Tag für den Datenschutz

Nach zähen Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen hat der
Deutsche Bundestag am Mittwoch, den 12.11.2008, die lange erwarteten
Änderungen am Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) beschlossen. Bis zuletzt
waren die parlamentarischen Beratungen davon geprägt, hochbrisante
Überwachungs- und Ausforschungsbefugnisse zur "Abwehr von Gefahren des
internationalen Terrorismus" so zu regeln, dass sie nicht schon auf den
ersten Blick als verfassungswidrig erscheinen.

"An den prinzipiellen Konstruktionsfehlern des Gesetzes hat sich dadurch
nichts geändert" erklärt Sönke Hilbrans, Vorsitzender der Deutschen
Vereinigung für Datenschutz e.V., und stellt fest: "Weder der große
Lausch- und Spähangriff, noch die Online-Durchsuchung und die
Rasterfahndung sind aus dem Gesetz gestrichen worden." In über 20 teils
hochkomplizierten Paragraphen erhält das Bundeskriminalamt unter anderem
die Befugnis, Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte zu überwachen,
heimlich in Wohnungen einzudringen und private Computer zu manipulieren.
Gegenüber früheren Entwurfsfassungen sind die Verwendungsmöglichkeiten
von durch das Bundeskriminalamt erhobenen Daten mit dem jetzt
verabschiedeten Kompromiss sogar noch um die Verfolgung weiterer,
keinesfalls besonders schwerer Straftaten erweitert worden. Der
DVD-Vorsitzende fasst zusammen: "Dieses Gesetz sucht nicht nach einer
Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, sondern es testet die Grenzen
der Verfassung auf ihre Dehnbarkeit. Statt sich zu klaren Grenzen
staatlicher Überwachung zu bekennen, lässt das Gesetz die Grenzen von
Polizei und Geheimdiensten weiter verschwimmen." Unter diesen
Voraussetzungen ist es für die Deutsche Vereinigung für Datenschutz auch
keine gute Nachricht, dass die gesetzliche Befugnis zur
Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt bis zum 31.12.2020
befristet ist: Eine längere Erprobungsfrist gab es in einem
Sicherheitsgesetz noch nie.

Bonn, 12.11.2008

************schnapp****************************************************


Deutsche Vereinigung fuer Datenschutz e.V.
Bonner Talweg 33-35
53113 Bonn
0228/22 24 98
http://www.datenschutzverein.de

_________________
"Kultur ist der Spiegel der Gesellschaft"

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