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 Steuerliche Berücksichtigung von MitgliedsbeiträgenfürKultur

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KulturPro
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BeitragVerfasst am: 06.06.2006, 13:15    Steuerliche Berücksichtigung von MitgliedsbeiträgenfürKultur Antworten mit ZitatNach oben

Pressemitteilung

Warum will das Bundesfinanzministerium das Bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich eigentlich behindern?
Deutscher Kulturrat begrüßt Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur steuerlichen Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen für Kulturfördervereine

Berlin, den 06.06.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die FDP-Bundestagsfraktion heute mit einer Kleinen Anfrage „Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen für Fördervereine“ (Drucksachennummer 16/1724) bei der Bundesregierung nachbohrt, auf welcher Grundlage die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kulturfördervereinen zum 01.01.2007 neu geregelt werden soll.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Rundschreiben vom 19. Januar 2006 an die Obersten Finanzbehörden der Länder zur Steuerlichen Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen in Kulturfördervereinen erlassen, dass Mitglieder von Kulturfördervereinen ihren Mitgliedsbeitrag nicht mehr steuerlich absetzen können, sofern sie eine so genannte geldwerte Gegenleistung erhalten. Unter dieser geldwerten Gegenleistung ist z.B. der freie Eintritt in ein Museum oder aber der Erlass der Jahresgebühr von Bibliotheken zu verstehen. Diese Vorteile sind bei Fördervereinen allgemein üblich und stellen eine Anerkennung des geleisteten Engagements dar. Regelmäßig ist die Leistung von Fördervereinsmitgliedern wesentlich höher als die gewährte Anerkennung.

Die FDP-Fraktion fragt in ihrer Kleinen Anfrage nach, wie hoch der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag in einem Kulturförderverein ist und wie hoch der durchschnittliche Eintrittspreis für die geförderte Kultureinrichtung ist. Ebenso wird nachgefragt, wie groß das finanzielle Volumen ist, das die Fördervereine den Kultureinrichtungen im Jahr zur Verfügung stellen. Gefragt wird auch, wie hoch die jährlichen Steuermindereinnahmen durch die Möglichkeit, Mitgliedsbeiträge und Spenden an Fördervereine von Kulturvereinen steuerlich absetzen zu können, sind. Ebenso wird gefragt, welche jährlichen Mehreinnahmen die Bundesregierung durch die im Schreiben vom 19.01.2006 mitgeteilte Neuregelung erwartet.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir hoffen, dass wir nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion endlich Klarheit darüber gewinnen, warum das Bundesfinanzministerium das Bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich eigentlich behindern will. Die jüngsten Äußerungen der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Barbara Hendricks, dass es sich bei der Initiative des Bundesfinanzministeriums in Wirklichkeit um eine Verbesserung der Situation für die Kulturfördervereine handele, ist abenteuerlich. Hier wird ignoriert, dass die Finanzämter in Deutschland bislang die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine nicht in Frage gestellt haben. Erst durch die Veröffentlichung des Rundschreibens an die Obersten Finanzbehörden der Länder zur Steuerlichen Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen in Kulturfördervereinen zwingt das Bundesfinanzministeriums die Finanzämter in der Zukunft anders zu entscheiden. Bürgerschaftliches Engagement möglich zu machen heißt, nicht nur schöne Reden zu halten, sondern durch praktische politische Maßnahmen zu beweisen, dass es der Bundesregierung ernst ist mit der Förderung des privaten Engagements der Bürgerinnen und Bürger für die Kultur“
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen für Fördervereine“ von 06.06.2006 finden Sie unter: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=777&rubrik=62
Resolution des Deutschen Kulturrates „Bürgerschaftliches Engagement in Fördervereinen nicht gefährden“ finden Sie unter: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=719&rubrik=4
Das Rundschreiben des BMF vom 19.01.2006: Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen“ finden Sie unter: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=728&rubrik=5


Impressum:
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestrasse 103
10115 Berlin
Web: http://www.kulturrat.de
Email: post@kulturrat.de

Tel: 030/24728014
Fax: 030/24721245

Verantwortlich:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

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