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 Abgabe an die Künstlersozialkasse - Aufruf

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KulturPro
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 233
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BeitragVerfasst am: 25.07.2009, 10:04    Abgabe an die Künstlersozialkasse - Aufruf Antworten mit ZitatNach oben

Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK)
Aufruf an alle Mitglieder aus dem Deutschen Rock- & Pop Musikerverband

Liebes DRMV Mitglied,

Nach Auskunft der Künstlersozialkasse ist ein Konzertveranstalter nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) für die an selbstständige Künstler
(z.B. Orchester, Musikgruppen, Musiker) geleisteten Honorare
abgabepflichtig. Außerdem wurde uns mitgeteilt, dass kommerziell tätige
Orchesterunternehmen bzw. Musikgruppen, die selber wiederum Leistungen
selbstständiger (Honorar-) Musiker verwerten, ebenfalls
künstlersozialabgabepflichtig sind. In Deutschland gibt es eine große Anzahl
von kleinen Orchestern und Musikgruppen, die so organisiert sind, dass es
einen Bandleader gibt, bei dem die beteiligten (Honorar-) Musiker als
selbstständige Musiker engagiert sind. Diese Bandleader sind dann zu
Leistungen der Künstlersozialabgabe auf die Honorare der beteiligten Musiker
verpflichtet.

Schließt dieser Bandleader einer wie auch immer gearteten Rock-, Pop-, Folk-
oder Jazzgruppe einen Konzertvertrag mit einem Konzertveranstalter ab, so
hat auch der Konzertveranstalter für die insgesamt erbrachte künstlerische
Leistung die Künstlersozialabgabe abzuführen. Die Künstlersozialkasse stellt
ausdrücklich fest, dass diese Vorschriften auch auf all die Musikgruppen
übertragbar sind, wo ein Bandleader die Gruppenmitglieder als selbstständige
Honorarmusiker verpflichtet und ein Honorar auszahlt.

Im Ergebnis kann es dann bei Konzertengagements passieren, dass sowohl der
veranstaltende Konzertclub-, Stadtfest-, Festival- oder Galaveranstalter zum
einen verpflichtet ist, eine Abgabe von augenblicklich ca. 5 % des
Künstlerhonorars an die Künstlersozialkasse zu entrichten und zum anderen
ein zweites Mal der Orchesterleiter oder Bandleader einer Musikgruppe
ebenfalls.

Werden jedoch die einzelnen Musikgruppenmitglieder im Rahmen einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gleichberechtigt in alle
Entscheidungen der Musikgruppe/ des Orchesters einbezogen, (arbeitsteilige
Organisation, Mitspracherecht über alle Belange der Band, im Wesentlichen
gleiche Honoraranteile für alle Beteiligten, entsprechendes Risiko für alle
Beteiligten sowie einen ausdrücklichen Empfang von Gewinnanteilen von
Konzertauftritten, d.h. eine sog. Honorarzahlung), dann sind keine Abgaben
an die Künstlersozialkasse fällig, weil alle GbR-Musiker als sog.
gleichberechtigte Unternehmer innerhalb dieser Musikgruppe gelten.

Gegen die Doppelzahlungen an die KSK seitens der Konzertveranstaltung und
seitens des Orchesterleiters/ des Bandleaders ist jetzt in einem speziellen
Fall unser Mitglied und Orchesterleiter Peter Fleischhauer aus Köln vor das
Sozialgericht Köln gezogen, um zu erwirken, dass nur eine einmalige Zahlung
pro Konzert an die Künstlersozialkasse (KSK) fällig ist. Aus rechtlichen
Gründen müsste der Bandleader die Abgabe auf die Gagen an die Musiker zahlen
(und diese Kosten natürlich bei seinem Angebot berücksichtigen), nicht aber
der Veranstalter noch einmal auf die Gesamtgage.

Damit wäre allen Beteiligten geholfen, auch den Bands!

Leider hat Peter Fleischhauer dieses Gerichtsverfahren in erster Instanz vor
dem Kölner Sozialgericht verloren. Er möchte deshalb auch stellvertretend
für alle betroffenen Musikgruppen in Deutschland, die von dieser Abgabe
betroffen sind, in Berufung gehen, d.h. in die zweite Instanz gehen. Würde
dieses Urteil der Erstinstanz Gültigkeit erlangen, würde die KSK Peter
Fleischhauer fünf Jahre rückwirkend mit den KSK- Abgaben für sämtliche
Konzerte seines Orchesters/seiner Musikgruppe belasten. Dann wären horrende
Zahlungen an die KSK die Folge.

Peter Fleischhauer hat dieses Gerichtsverfahren nicht nur für sich
durchgeführt, sondern für zahlreiche Musikgruppen unter uns, die diese
Situation mit der KSK gleichermaßen betrifft.

Aus diesem Grund bitten wir alle Mitglieder im Deutschen Rock- & Pop
Musikerverband, die von dieser zweiten Abgabepflicht an die KSK betroffen
sind, Peter Fleischhauer in seinem Kampf gegen die KSK finanziell zu
unterstützen, da er sonst aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist,
den Widerspruch einzulegen.

Helft Peter Fleischhauer, diesen Prozess zu finanzieren, denn nach unserer
Meinung genügt es, wenn die KSK pro Auftritt die Künstlersozialabgabe nur
einmal kassieren kann ­ zweimal ist zuviel.

Ich wäre dir dankbar, wenn auch du Peter Fleischhauer für dieses
Revisionsverfahren vor dem Landessozialgericht NRW unterstützt: All
diejenigen unter uns, die über wenig finanzielle Mittel verfügen, sei
gesagt, dass schon eine Überweisung von 10,- Euro helfen.

Mit herzlichen Grüßen

Ole Seelenmeyer


Hier das Treuhandkonto von Peter Fleischhauer:


RA Andri Jürgensen

Kto.: 022506000

BLZ: 210 700 24

Deutsche Bank Kiel
Betreff:³Peter Fleischhauer gegen die KSK³


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Deutscher Rock & Pop Musikerverband e. V.

Kolberger Str. 30
21339 Lüneburg
Telefon: 0 41 31-23 30 30
Telefax: 0 41 31-2 33 03 15
Email: info [@] drmv.de
Web: www.musiker-online.tv & www.drmv.de

Eingetragener Verein beim Amtsgericht Lüneburg VR941
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Quelle: http://www.kskforum.de/AUFRUFOLESEELENMEYER.htm

_________________
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